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   Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2000 - C-68/99   

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https://dejure.org/2000,15086
Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2000 - C-68/99 (https://dejure.org/2000,15086)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24.10.2000 - C-68/99 (https://dejure.org/2000,15086)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24. Oktober 2000 - C-68/99 (https://dejure.org/2000,15086)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Finanzierung der Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten - Von den Vermarktern der Werke von ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • EuGH, 28.04.1998 - C-120/95

    GEMEINSCHAFTSANGEHÖRIGE KÖNNEN IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT MEDIZINISCHE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2000 - C-68/99
    S. 1-370); in dieser Rechtssache erging das Urteil am 26. Januar 1999.20: - Urteile vom 28. April 1998 in der Rechtssache C-120/95 (Decker, Slg. 1998, I-1831, Randnrn.

    22 f.) und in der Rechtssache C-158/96 (Kohll, Slg. 1998, I-1931, Randnrn.

  • EuGH, 03.02.1982 - 62/81

    Seco / EVI

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2000 - C-68/99
    Im Zusammenhang mit dem freien Dienstleistungsverkehr wird im Urteil Seco(15) der Fall eines Arbeitgebers geprüft, der für dieselben Arbeitnehmer und dieselben Beschäftigungszeiten bereits nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem er ansässig ist, zur Entrichtung von Beiträgen verpflichtet ist, und von dem überdies verlangt wird, weitere Arbeitgeberbeiträge im Aufnahmemitgliedstaat zu entrichten, obwohl diese für die Arbeitnehmer keinen Anspruch auf einen sozialen Vorteil begründen.

    15: - Urteil vom 3. Februar 1982 in den verbundenen Rechtssachen 62/81 und 63/81 (Seco, Slg. 1982, 223, Randnr. 15).

  • EuGH, 05.12.1967 - 19/67

    Soziale Verzekeringsbank / Van Der Vecht

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2000 - C-68/99
    Ferner stellte der Gerichtshof im Urteil Van der Vecht(10) fest, dass Artikel 12 der Verordnung Nr. 3 die kumulative Anwendung innerstaatlicher Rechtsvorschriften verhindern soll, die die Soziallasten sowohl des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers unnötig erhöhen könnten, und dass es nach Artikel 12 anderen Mitgliedstaaten als dem Beschäftigungsstaat untersagt ist, auf den Arbeitnehmer ihr Sozialversicherungsrecht anzuwenden, wenn dies für die Arbeitnehmer oder die Arbeitgeber eine Erhöhung der Soziallasten zur Folge hat, der keine entsprechende Verbesserung des Sozialschutzes gegenübersteht.

    10: - Urteil vom 5. Dezember 1967 in der Rechtssache 19/67 (Van der Vecht, Slg. 1967, 445, insb. 457).

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